Перевод: со всех языков на все языки

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(auf Antrag des Gemeinschuldners)

См. также в других словарях:

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einstellung — Einstellung, in der Gerichtssprache die Aufhebung eines ergebnislosen Verfahrens. Die E. des Strafverfahrens (E. der Untersuchung) insbes. kann nach deutschem Recht in verschiedenen Stadien einer strafrechtlichen Untersuchung vorkommen. Haben die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einstellung — I. Käuferverhalten:1. Begriff: Subjektiv wahrgenommene Eignung eines Gegenstands (Produkt, Person, Situation etc.) zur Befriedigung von Bedürfnissen (⇡ Motivation; ⇡ Motiv). Wird auch als Image bezeichnet. E. gilt als „hypothetisches Konstrukt“,… …   Lexikon der Economics

  • Einstellung — Recruiting (engl.); Anwerbung; Rekrutierung; Recruitment (engl.); Abschluss; Erledigung; Beendigung; Terminierung; Beendung; Charaktereigenschaft; …   Universal-Lexikon

  • Briefgeheimnis — Briefgeheimnis, der Rechtsschutz, den das Gesetz dem Absender oder Empfänger einer schriftlichen Mitteilung dadurch gewährt, daß es die vorsätzliche und unbefugte Eröffnung eines verschlossenen Briefes oder einer andern verschlossenen Urkunde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsvergleich — (Akkord), im Konkurs (s. d.) ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, das auch für die übrigen nicht bevorrechtigten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Namensrecht — Na|mens|recht, (seltener:) Namenrecht, das: 1. <o. Pl.> Gesamtheit der den ↑ Namen (2 a) betreffenden rechtlichen Bestimmungen. 2. Recht, einen bestimmten Namen zu führen u. andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. * * * …   Universal-Lexikon

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Insolvenzmasse — I. Begriff:Das gesamte einer ⇡ Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners im Zeitpunkt der ⇡ Insolvenzeröffnung (§ 35 InsO). II. Umfang:Bewegliche Sachen; Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Forderungen; das Geschäft …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Insolvenzgericht — gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens (§ 2 InsO). I. Zuständigkeit:Zuständig ist das ⇡ Amtsgericht, bei dem der ⇡ Gemeinschuldner seine gewerbliche ⇡ Niederlassung hat; bei mehreren Niederlassungen entscheidet der Sitz der… …   Lexikon der Economics

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